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Patriot Act Zertifizierung
Gemäss dem USA Patriot Act und den vom U.S. Finanzministerium erlassenen Final Rules muss eine U.S. Bank oder ein U.S. Broker-Dealer in Securities ("Covered Financial Institution") bestimmte Informationen von jeder "Ausländischen Bank" erhalten, mit der ein Korrespondenzbankkonto unterhalten wird.
Die Final Rules sehen die Möglichkeit vor, dass ein Institut eine globale Zertifizierung auf seiner Website bereitstellen kann. Davon hat die Bank Vontobel AG Gebrauch gemacht. Diese globale Zertifizierung kann jedes Finanzinstitut abrufen, das der Auffassung ist, von der Bank Vontobel AG eine Patriot Act Zertifizierung zu benötigen. Bitte nutzen Sie diese Zertifizierung, anstatt ein gesondertes Zertifizierungsformular schriftlich bei der Bank Vontobel AG anzufordern.
Allgemeine Erklärung über die Einhaltung der Anti-Geldwäscherei Bestimmungen
Die Bank Vontobel AG leistet zu den internationalen Anstrengungen zur Bekämpfung von Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung und kriminellen Aktivitäten einen massgeblichen Beitrag.
Die Bank Vontobel AG ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in der Schweiz, Gotthardstrasse 43, CH-8022 Zürich und wird als eingetragenes Bankinstitut von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA beaufsichtigt. Ferner ist die Bank Vontobel AG Mitglied der Schweizerischen Bankiervereinigung, welche als Selbstregulierungsbehörde der Banken in der Schweiz die verbindlichen Verhaltensrichtlinien zur Sicherstellung von "Good Practice" und moralisch einwandfreier Geschäftsführung im Schweizer Bankengewerbe aufstellen.
Die Schweiz ist Mitgliedstaat der Financial Action Task Force (FATF) und hat Gesetze und Regularien erlassen, um die Anti-Geldwäscherei-Grundsätze der FATF (als auch EU) zu implementieren. Das Ziel dieser Gesetze ist es, Geldwäsche und potenzielle Terrorismusfinanzierung aufzuspüren resp. zu verhindern.
Die Bank Vontobel AG verfügt über ein Anti-Geldwäsche-Programm, um sowohl den Anforderungen der schweizerischen Anti-Geldwäscherei-Vorschriften, dem Konzernstandard innerhalb der Bank als auch allen lokalen Gesetzen, Regularien und Richtlinien bzgl. der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wie auch Finanzkriminalität in den Ländern, in denen sie vertreten ist, zu entsprechen. Dieses Anti-Geldwäsche-Programm beinhaltet schriftliche Richtlinien und Verfahren, einen zu bestellenden verantwortlichen Anti-Geldwäscherei-Beauftragten, regelmässige Schulungen der relevanten Mitarbeiter und eine unabhängige Revision zur Überprüfung dieser Richtlinien und Prozesse.
Als Bestandteil ihres Anti-Geldwäscherei- und Anti-Terrorismusfinanzierung-Programms ergreift die Bank Vontobel AG geeignete Massnahmen, um sicherzustellen, dass sie jegliche geltenden Embargovorschriften einhält. Die Bank Vontobel AG unternimmt bestmögliche Anstrengungen, um die Einhaltung dieser Verbote und Restriktionen wie auch die Aufspürung verdächtiger Transaktionen sicherzustellen. Abhängig von dem jeweiligen Land und Geschäftsbereich verwendet die Bank Vontobel AG technische Programme und/oder manuelle Monitoringsysteme, um potenzielle verdächtige Aktivitäten aufzuspüren. Entdeckte verdächtige Aktivitäten werden stets der zuständigen Behörde entsprechend den anzuwendenden nationalen rechtlichen Vorgaben angezeigt.
Für Fragen oder zusätzlichen Informationen hinsichtlich der Anti-Geldwäscherei Massnahmen der Bank Vontobel AG, wenden Sie sich an:
Bank Vontobel AG
General Counsel, Head Legal & Compliance
Dr. Maria-Antonella Bino
Gotthardstrasse 43
CH-8022 Zürich
Tel. +41 58 283 77 04
E-Mail: maria-antonella.bino@vontobel.com
Statuten der Vontobel Holding AG